Steuern in Spanien
Steuererklärung in Spanien
Wann ist man Steuerklärungspflichtig in Spanien?
Wann ist man steuererklärungspflichtig in Spanien?
Wer in Spanien lebt, arbeitet oder Einkommen erzielt, sollte sich mit den steuerlichen Regelungen des Landes vertraut machen. Wann und unter welchen Umständen sind Sie in Spanien steuererklärungspflichtig? In diesem Artikel erfahren Sie, was die Steuerpflicht in Spanien bedeutet, welche Einkommensarten betroffen sind und wie sich der Status des Steuerresidents auswirkt.
Was bedeutet steuerliche Residenz in Spanien?
Spanien unterscheidet zwischen steuerlichen Residenten und Nicht-Residenten. Ob Sie steuerlich als Resident gelten, bestimmt sich nach verschiedenen Faktoren und hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre Steuerpflicht. Sie gelten in Spanien als steuerlicher Resident, wenn Sie:
- Mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringen (zusammenhängend oder verteilt),
- Ihren wirtschaftlichen Mittelpunkt in Spanien haben, z. B. durch einen Arbeitsvertrag oder ein Unternehmen,
- Ihren familiären Mittelpunkt in Spanien haben (Partner und/oder Kinder, die in Spanien leben).
- Wenn Sie in Spanien als steuerlicher Resident gelten, sind Sie verpflichtet, Ihr weltweites Einkommen zu versteuern. Das bedeutet, dass alle Einkünfte, unabhängig davon, in welchem Land sie erzielt wurden, in Spanien versteuert werden müssen. Nicht-Residenten hingegen zahlen nur Steuern auf Einkünfte, die in Spanien erzielt wurden (z. B. aus einer Immobilie oder durch Arbeit in Spanien).
Wann sind Residenten zur Steuererklärung ( declaracion de la renta) verpflichtet?
Die Einkommensteuerpflicht in Spanien (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas – IRPF) betrifft alle steuerlichen Residenten, die bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten. Eine Steuererklärung in Spanien ist erforderlich, wenn:
- Einkommen aus nicht-selbständiger Arbeit (Angestelltenverhältnis) von mehr als 22.000 € jährlich bezogen wurde, sofern nur ein Arbeitgeber das Einkommen gezahlt hat.
- Das Einkommen 14.000 € jährlich übersteigt, wenn Einkünfte von mehreren Arbeitgebern bezogen wurden und der sekundäre Arbeitgeber mehr als 1.500 € im Jahr bezahlt hat.
- Ausgleichsrenten vom Ehegatten bezogen werden.
- Unterhaltsrenten bezogen werden, die nicht steuerfrei sind
- Selbständige Einkünfte (Freiberufler oder Gewerbetreibende) oder Einkommen aus Vermietung oder Kapitalerträge vorliegen, die die Grenze von 1.000 € jährlich überschreiten.
- Kapitalgewinne (z. B. aus dem Verkauf von Wertpapieren) und Kapitalerträge über 1.600 € erzielt wurden.
Steuererklärungspflicht für Nicht-Residenten in Spanien
Nicht-Residenten sind nur auf in Spanien erzielte Einkünfte steuerpflichtig. Die Steuerpflicht gilt, wenn Sie:
- Mieteinnahmen aus einer Immobilie in Spanien erzielen,
- eine Immobilie in Spanien besitzen (auch bei Nichtvermietung gibt es eine geringe Steuerpflicht auf den „fiktiven“ Mietwert der Immobilie),
- in Spanien Einkünfte aus Kapitalerträgen oder Verkäufen von Wertpapieren erzielen.
Nicht-Residenten zahlen dabei in der Regel eine pauschale Steuer auf ihre in Spanien erzielten Einkünfte, z. B. 19 % für EU-Bürger und 24 % für Nicht-EU-Bürger auf Vermietungseinkünfte.
Fristen für die Steuererklärung in Spanien
In Spanien muss die Einkommensteuererklärung in der Regel zwischen dem 1. April und dem 30. Juni des Folgejahres abgegeben werden. Verpasst man die Frist, können Strafen und Zinsen anfallen. Selbständige und Unternehmer müssen zusätzlich vierteljährliche Steuerzahlungen auf Einkommen und Mehrwertsteuer (IVA) leisten, die zum 20. Januar, 20. April, 20. Juli und 20. Oktober fällig sind.
Doppelbesteuerung
Spanien hat mit vielen Ländern, darunter auch Deutschland und Österreich, ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Dieses Abkommen soll verhindern, dass Sie auf dasselbe Einkommen in beiden Ländern Steuern zahlen müssen. Haben Sie z. B. Einkünfte in Deutschland erzielt und zahlen darauf Steuern, können diese in Spanien angerechnet werden. Das Abkommen legt auch fest, welches Land welche Einkommensarten besteuert.
Was passiert, wenn man keine Steuererklärung abgibt?
In Spanien ist das Finanzamt, die Agencia Tributaria, streng bei der Einhaltung der Steuerpflichten. Wenn Sie als steuerlicher Resident keine Steuererklärung abgeben, obwohl Sie dazu verpflichtet sind, kann das zu Nachzahlungen, Bußgeldern und Zinsen führen. Die Strafen sind oft gestaffelt und abhängig davon, wie lange die Steuererklärung versäumt wurde und ob ein Teil der Steuerpflicht absichtlich verschwiegen wurde.
Zusammenfassung: Wann sind Sie in Spanien steuerpflichtig?
Zusammenfassend gilt: Wer mehr als 183 Tage in Spanien lebt oder seinen wirtschaftlichen oder familiären Mittelpunkt dort hat, gilt als steuerlicher Resident und muss sein weltweites Einkommen versteuern. Wer nur Einkünfte in Spanien erzielt und weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien lebt, ist als Nicht-Resident lediglich auf in Spanien erzielte Einkünfte steuerpflichtig.