Steuern in Spanien

Tarifa Plana in Spanien: Die Sozialversicherungsvergünstigung für neue Selbständige

Sparen Sie als neuer Selbständiger in Spanien

Mit der Tarifa Plana den Einstieg in die Selbständigkeit in Spanien erleichtern

Der Schritt in die Selbständigkeit kann in jedem Land eine Herausforderung sein – in Spanien jedoch gibt es für neue Selbständige eine attraktive Sozialversicherungsvergünstigung, die sogenannte Tarifa Plana. Dieses Programm zielt darauf ab, den Start in die Selbständigkeit finanziell zu erleichtern, indem die Sozialversicherungsbeiträge im ersten Jahr der Selbständigkeit stark gesenkt werden. Doch wie funktioniert die Tarifa Plana, wer ist berechtigt, und was sind die Vor- und Nachteile? Hier geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Tarifa Plana und wie Sie von ihr profitieren können.

Was ist die Tarifa Plana?

Die Tarifa Plana ist ein Programm der spanischen Sozialversicherung (Seguridad Social), das es neuen Selbständigen (Autónomos) ermöglicht, im ersten Jahr ihrer Tätigkeit einen stark reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Dieses Programm wurde eingeführt, um die finanzielle Belastung für Start-ups und Neugründer zu verringern und gleichzeitig mehr Menschen zur Selbständigkeit zu motivieren.

Während reguläre Selbständige (ohne Tarifa Plana) ab einem monatlichen Mindestbeitrag von etwa 300 € zur Sozialversicherung beitragen müssen, ermöglicht die Tarifa Plana eine erhebliche Ersparnis. Die Beiträge sind dabei im ersten Jahr auf einen festen Betrag von 80 Euro im Monat reduziert. 

    Wer kann die Tarifa Plana in Anspruch nehmen?

    Die Tarifa Plana richtet sich an neue Selbständige, die erstmals oder nach einer bestimmten Pause von der Sozialversicherung als Selbständige registriert werden. Um von dieser Sozialversicherungsvergünstigung zu profitieren, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    • Erstmalige oder erneute Anmeldung als Selbständiger: Die Tarifa Plana gilt für Personen, die zum ersten Mal als Selbständige in Spanien registriert sind oder seit mindestens zwei Jahren nicht mehr selbständig waren.
    • Wenn man schon einmal von der Tarifa Plana profitiert hat, dann müssen mindestens 3 Jahre vergangen sein!
    • Keine Angestellten in der gleichen Tätigkeit: Die Tarifa Plana richtet sich an Einzelunternehmer und kleinere Selbständige. Wenn Sie Angestellte beschäftigen, sind Sie in der Regel nicht berechtigt.
    • Keine bestehenden Schulden bei der Sozialversicherung: Um die Tarifa Plana in Anspruch zu nehmen, müssen alle ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge beglichen sein. Es darf keine offenen Forderungen geben.

    Bis Ende 2022 hatte man auch im zweitem Jahr der Selbständigkeit eine Reduktion der Beiträge. Aktuell gilt es nur im ersten Jahr. Man kann allerdings, wenn abzusehen ist, dass man im zweitem Jahr geringe Einkünfte erzielen wird, auch für das zweite Jahr eine Ermässigung beantragen.

    Wie beantragt man die Tarifa Plana?

    Die Beantragung der Tarifa Plana erfolgt automatisch bei der Anmeldung zur Sozialversicherung als Selbständiger. Bei der Registrierung als Autónomo bei der Seguridad Social wählen Sie die Option, von der Tarifa Plana zu profitieren, wenn Sie die Anforderungen erfüllen. Die Anmeldung erfolgt in der Regel online über das spanische Sozialversicherungssystem (Seguridad Social) oder über eine Gestoría (Buchhaltungs- und Steuerbüro), die sich um die Formalitäten kümmern kann.

    Tipps für die Beantragung:

    • Die Anmeldung als Selbständiger und die Beantragung der Tarifa Plana sollten vor dem ersten Arbeitstag erfolgen, da eine rückwirkende Beantragung nicht möglich ist.
    • Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente korrekt ausgefüllt sind, und führen Sie einen Identitätsnachweis (z. B. NIE-Nummer) bei der Anmeldung mit.
    • Nutzen Sie ggf. die Unterstützung eines Steuerberaters oder einer Gestoría, um sicherzustellen, dass die Anmeldung reibungslos abläuft.

    Vorteile und Nachteile der Tarifa Plana

    Vorteile:

    • Geringere finanzielle Belastung in der Gründungsphase: Die stark reduzierten Sozialversicherungsbeiträge erleichtern es neuen Selbständigen, sich finanziell zu stabilisieren und ihre Gewinne reinvestieren zu können.
    • Flexibilität in der Geschäftsentwicklung: Durch die reduzierte Abgabenlast bleibt mehr finanzieller Spielraum für Marketing, Kundenakquise und Geschäftsausbau.
    • Zugang zur Sozialversicherung: Trotz der reduzierten Beiträge bleibt der Zugang zu den regulären Leistungen der Sozialversicherung erhalten, einschließlich der Krankenversicherung und Rentenversicherung.

    Nachteile:

    • Zeitlich begrenzte Vergünstigung: Die Tarifa Plana gilt nur für die ersten zwei Jahre, danach steigen die Sozialversicherungsbeiträge auf das reguläre Niveau.
    • Begrenzung auf Einzelunternehmen: Selbständige, die Mitarbeiter einstellen möchten oder größere Firmenstrukturen planen, sind von der Tarifa Plana ausgeschlossen.
    • Geringere Rentenansprüche: Da die Tarifa Plana auf reduzierten Beiträgen basiert, kann sie sich langfristig negativ auf die Rentenansprüche auswirken, da die Höhe der Rente von den eingezahlten Beiträgen abhängt.

    Für Freelancer oder digitale Nomaden ist die Tarifa Plana also die beste Möglichkeit, eine Selbständigkeit in Spanien zu beginnen!

    Fazit: Lohnt sich die Tarifa Plana?

    Die Tarifa Plana ist eine wertvolle Unterstützung für alle, die sich in Spanien selbständig machen möchten. Besonders in der Gründungsphase kann diese Sozialversicherungsvergünstigung eine große finanzielle Entlastung darstellen und dazu beitragen, das Geschäft aufzubauen, ohne von hohen Fixkosten belastet zu sein.

    Für Einzelunternehmer und Freiberufler, die ihre Tätigkeit ohne Angestellte oder größere Strukturen aufnehmen, ist die Tarifa Plana eine attraktive Möglichkeit, um die Abgabenlast zu reduzieren. Wer jedoch vorhat, ein größeres Unternehmen zu gründen oder später Angestellte einzustellen, sollte beachten, dass die Vergünstigung nur für kleine Unternehmen gilt.